Der AAV: eine starke Partnerschaft.
Es gibt gute Gründe, sich dem AAV anzuschließen – auch für freiwillige Mitglieder aus der Wirtschaft.
Bevölkerungsreich, wirtschaftlich vital und mit einer großen Industrie-Geschichte – um den Boden zu bestellen für eine erfolgreiche Zukunft Nordrhein-Westfalens, gibt es seit mehr als 30 Jahren den „AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“.
Sind Boden und Grundwasser verunreinigt, entstehen Gefahren für Mensch und Umwelt. Diese abzuwehren wurde der „AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ 1988 in Nordrhein-Westfalen per Gesetz gegründet.
Das AAV-Gesetz wurde zuletzt 2013 novelliert, 2012 wurde zum wiederholten Mal ein neuer, diesmal unbefristeter Kooperationsvertrag zwischen Land, Kommunen und den freiwilligen Mitgliedern aus der Wirtschaft geschlossen. Mit jedem neuen Regelwerk wurde der Verband gestärkt, wurden seine Aufgaben erweitert.
Zu den Kernkompetenzen des AAV gehören die Sanierung von Altlasten, für die ein Verursacher nicht in die Pflicht genommen werden kann, sowie das Flächenrecycling bei vorgenutzten Standorten wie Industriebrachen.
Dabei entwickelt und erprobt der AAV auch innovative Verfahren und Technologien. Zudem steht ein interdisziplinäres Team von AAV-Fachleuten den Verbands-Mitgliedern in Fragen der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings beratend zur Seite – für einen Erfahrungsaustausch oder für konkrete fachliche und rechtliche Hilfestellungen.
Als Pflichtmitglieder gehören dem AAV das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen an. Zudem haben sich zahlreiche Unternehmen freiwillig dem Verband angeschlossen und profitieren vom Know-how und den Erfahrungen im Umgang mit Boden- und Grundwasserbelastungen. Diese erfolgreiche Partnerschaft von privater Wirtschaft und öffentlicher Hand ist bundesweit einzigartig.
Der AAV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das heißt: Er handelt unabhängig, verwaltet sich selbst. Wegweisende Beschlüsse – vor allem den Maßnahmenplan künftiger Altlastensanierungen – fasst die Delegiertenversammlung, in der sämtliche Mitglieder vertreten sind. Diese Beschlüsse werden zuvor in den Fachgremien des AAV diskutiert und vorbereitet.
Ausgewählte Projektbeispiele machen anschaulich, was genau das ist: Flächenrecycling und Altlastensanierung. Zwar kurz und knapp erzählen wir im Folgenden dennoch die kompletten Geschichten einzelner Standorte von der Entstehung der Bodenbelastung über unsere Sanierungsarbeiten bis zur heutigen Nutzung der Flächen.
Es gibt gute Gründe, sich dem AAV anzuschließen – auch für freiwillige Mitglieder aus der Wirtschaft.
Alle Kommunen in NRW sowie die zuständigen Behörden können Altlastenprojekte beim AAV anmelden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie es geht, erklären wir gerne persönlich.
Wir engagieren uns für eine saubere Umwelt und gegen den Flächenverbrauch.