Gebläsehalle im LWL Industriemuseum Henrichshütte in Hattingen
Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht
Aus der Praxis für die Praxis“ – unter diesem Leitgedanken findet die diesjährige AAV-Fachtagung „Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht“ am 22.06.2022 wieder als Präsenzveranstaltung in Hattingen statt.
Der Vormittagsteil widmet sich einerseits aktuellen Rechtsentwicklungen auf EU-Ebene zum Bodenschutzrecht und andererseits Rechtsfragen, die sich aufgrund von Aktivitäten auf Bundesebene bei der Schaffung neuer Rahmenbedingungen für die Altlastenbearbeitung ergeben.
Auf europäischer Ebene fordert die neue EU-Bodenstrategie, dass Böden zukünftig der gleiche Schutz zukommt wie der Luft und dem Wasser. Hierzu soll bis zum Jahr 2023 der Entwurf eines Bodengesundheitsgesetzes vorgelegt werden, das auch Auswirkungen auf das deutsche Bodenschutzrecht haben wird. Auf Bundesebene wird die Altlastenbearbeitung bereits jetzt durch die zum 01.08.2023 in Kraft tretende neue BBodSchV beeinflusst. Daher ist es für alle an der Altlastenbearbeitung Beteiligten wichtig, sich schon jetzt mit den Auswirkungen der Neufassung der BBodSchV bei laufenden und abgeschlossenen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zu befassen. In den letzten Jahren werden vermehrt PFAS-Schadensfälle in Böden und Gewässern bekannt, deren Ausmaße die damit befassten Akteure teilweise vor erhebliche Herausforderungen stellen. Seit kurzem liegt ein BMUV-Leitfaden mit Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung solcher Schadensfälle und die Entsorgung PFAS-belasteter Böden vor. Für die Vollzugspraxis ist es notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit PFAS-belasteten Böden, die sich im Wesentlichen aus untergesetzlichen Regelwerken ergeben, zu kennen und anzuwenden.
Der Nachmittagsteil der AAV-Fachtagung Recht befasst sich mit in der praktischen Altlastenbearbeitung häufig wiederkehrenden Rechtsfragen des Bodenschutz- und Altlastenrechts.
Anhand der aktuellen Rechtsprechung sollen zunächst der Rechtsrahmen bei behördlichen Ermessens-entscheidungen nach dem BBodSchG sowie die sich dabei ergebenden Rechtsfragen geklärt werden. Gerade in komplexen Altlastenfällen kommt dem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag große Bedeutung zu, über dessen Rahmenbedingungen und Grenzen informiert werden soll. Rechtliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Sanierungsverantwortung sowie der Klärung von Wertausgleichsfragen bei Grundwasserfahnen, die keinen Kontakt mehr mit dem ursächlichen Standort haben, werden zum Abschluss thematisiert.
Zielgruppe
Die AAV-Fachtagung richtet sich insbesondere an Vertreter von Unternehmen, Bodenschutzbehörden, Umwelt- und Rechtsämtern, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften sowie Ingenieur- und Gutachterbüros.
Das Programm mit allen wichtigen Angaben können Sie sich hier herunterladen.
Anmeldeschluss ist Montag, der 13.06.2022 um 12 Uhr!
Das Programm am 22. Juni 2022
09:30 Uhr |
Begrüßung, Einführung und Moderation |
09:45 Uhr |
EU-Bodengesundheitsgesetz (2023) |
10:30 Uhr | Auswirkungen der Neufassung der BBodSchV auf laufende und abgeschlossene Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen Dr. Achim Willand Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin |
11:15 Uhr |
Diskussion/Kaffeepause |
11:45 Uhr |
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Umgang mit PFAS-belasteten Böden |
12:30 Uhr | Mittagspause |
14:00 Uhr |
Behördliche Ermessensentscheidungen nach dem BBodSchG |
14:45 Uhr |
Rechtliche Grenzen bei öffentlich-rechtlichen Vergleichsverträgen in Altlastenfällen |
15:30 Uhr |
Diskussion/Kaffeepause |
15:45 Uhr |
Rechtliche Unsicherheiten bei abdriftenden Grundwasserfahnen |
16:30 Uhr | Abschlussdiskussion und Ausklang der Veranstaltung |
Weitere Hinweise
Ansprechpartnerin für die Teilnehmer
Regina Manhold
Telefon: 02324 5094-68
Telefax: 02324 5094-70
E-Mail: fachtagung@aav-nrw.de
Veranstaltungsort
LWL - Industriemuseum Henrichshütte Hattingen
Werksstraße 31 – 33
45527 Hattingen
Sie erreichen das AAV-Tagungsbüro am 22.06.2022 ab 8:30 Uhr unter der Mobilnummer: 0173 7488735.
Tagungsgebühr
Vertreter/innen von AAV-Mitgliedern (Land, Kommunen und Wirtschaft) nehmen kostenlos teil.
Alle anderen: 500,-- €. Sie erhalten eine Rechnung.
Die Tagungsgebühr beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen (digital) und die Verpflegung.
Absagen/Stornierung
Sollten Sie nach der Anmeldung verhindert sein, so bitten wir um eine schriftliche Absage an fachtagung@aav-nrw.de. Bei Absagen von Nichtmitgliedern nach dem 13.06.2022 wird die volle Tagungsgebühr berechnet. Sie können in diesem Falle auch eine/n Vertreter/in senden.
Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach der Veranstaltung ausgestellt. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu Frau Manhold oder zu den Mitarbeiterinnen im Tagungsbüro auf. Eine Anerkennung durch die IK-Bau NRW sowie die Architektenkammer NRW wird beantragt.
Online-Anmeldung und Registrierung
Anmeldungen sind aus Gründen des Datenschutzes nur über die AAV-Website möglich.Sie finden das Formular weiter unten auf dieser Seite.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und einmal in der Woche (freitags) per E-Mail bestätigt.
Hinweise zu Corona (Stand 09.05.2022)
Im LWL Industriemuseum Henrichshütte besteht eine Maskenpflicht im Foyer sowie auf den Toiletten.
Rein vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass der Schutz gegen das Coronavirus nach der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW beim Besuch von Veranstaltungen in der Eigenverantwortung der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegt. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung weiterer Schutzmaßnahmen (Abstandhalten und regelmäßige Desinfektion der Hände). Spender für Desinfektionsmittel stehen Ihnen zur Verfügung.
Sofern sich an dieser Situation bis zum 22.06.2022 etwas ändern sollte, werden wir Sie informieren.