Sabine Schidlowski-Boos M.A.
Telefon: 02324 5094-30
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E-Mail: s.boos@aav-nrw.de
Hattingen, den
Am 01.06.2022 beginnen im Auftrag des AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung die Sanierungsarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Betriebsstandortes Galvano Fischer in Remscheid-Westhausen. Der AAV übernimmt dabei als Maßnahmenträger nicht nur die Projektsteuerung bei der gesamten Maßnahme in enger Absprache mit der Stadt Remscheid, sondern auch 80 % der Kosten. Die übrigen 20 % trägt die Stadt Remscheid.
Das Sanierungsgebiet umfasst das ehemalige Betriebsgelände sowie eine in der Nachbarschaft liegende Brachfläche. Das beauftragte Bauunternehmen wird zunächst den Rückbau des Betriebsgebäudes vorbereiten. Dazu werden alle noch im Gebäude befindlichen Abfälle gesammelt und entsorgt. Anschließend wird das Gebäude entkernt, wobei die Gebäudeschadstoffe wie KMF (künstliche Mineralfasern) und Asbest fachgerecht ausgebaut und separiert werden. Danach erfolgt der eigentliche Rückbau der mineralischen und nichtmineralischen Bausubstanz mit dafür geeigneten Rückbauverfahren. Insgesamt fallen rund 2.250 Tonnen Bauschutt an, die in 90 LKW-Fuhren zeitnah vom Standort abgefahren werden.
Nach dem Rückbau wird die Bodensanierung auf dem Betriebsgelände durchgeführt. Hier werden vorab mit sogenannten Baggerschürfen Bodenproben genommen, die auf Schadstoffe und deren Konzentration hin untersucht werden. Der belastete Boden wird anschließend zwischen etwa 2,5 bis drei Metern Tiefe ausgebaggert, direkt auf LKW verladen und entsprechend den Analyseergebnissen entsorgt. Insgesamt werden auf diese Weise rund 16.000 Tonnen Boden abgefahren, was etwa 640 LKW-Ladungen entspricht. Die Bodensanierung auf der benachbarten Brachfläche erfolgt zeitlich etwa ein bis zwei Monate früher. Die Baugruben werden anschließend wieder mit sauberem Boden verfüllt, allerdings auf einem etwas niedrigeren Niveau. Die Rückbau- und Sanierungsarbeiten dauern nach derzeitigen Planungsstand rund 40 Wochen.
Diese Bodenbewegungen sind mit erhöhtem LKW-Verkehr verbunden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem Sanierungsstandort müssen Teile der Westhauser Straße für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Im Bereich Westhauser Straße – Von-Bodelschwingh-Siedlung wird bei Bedarf eventuell eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet; nach Möglichkeit soll dies jedoch vermieden werden.
Das beauftrage Unternehmen ist gehalten, den Arbeits- und den Anwohnerschutz streng einzuhalten. Sofern bei den Arbeiten Staub entsteht, wird dieser mit Wasser niedergeschlagen. Während der Bauzeiten ist täglich ein Mitarbeiter des Gutachterbüros vor Ort, um alle Vorgaben auf der Baustelle zu kontrollieren. Dazu werden auch kontinuierliche Messungen an der Baugrube durchgeführt.
Der ehemalige metallbearbeitende Betrieb „Galvano Fischer“ wurde 1954 gegrün-det und bis 2014 betrieben. Von 2015 bis 2018 wurde die Firma vom Eigentümer verpachtet. Seit Anfang 2019 liegt das Gelände brach. Das Grundstück wurde im Jahr 2021 von der Witwe des ehemaligen Firmeninhabers zu einem symbolischen Preis an die Stadt Remscheid verkauft.
Bis Mitte der 1960er Jahre wurden die anfallenden chromathaltigen Abwässer aus dem Galvanikbetrieb auf dem Firmengelände in Sickergruben versickert. 1965 wurde eine Abwasserentgiftungsanlage errichtet und die vorbehandelten Produktionsabwässer auf einem brachliegenden, rund 50 Meter südlich des Firmengeländes liegenden Grundstück versickert. Dieses Grundstück, das hinter zwei angrenzenden Nachbar-Wohnhäusern liegt, befand sich ebenfalls im Eigentum des Firmeninhabers und ist nun im Eigentum der Stadt.
Die bisher durchgeführten Untersuchungen zeigen signifikante Bodenbelastungen auf dem Betriebsstandort mit Chrom/Chromat, PFC (per- und polyfluorierte Chemikalien), Nickel und Kupfer bis in den unterlagernden Fels. Auch das Grundwasser und das Wasser zweier im Abstrom liegender Quellen sind mit Chromat und PFC belastet.
Die bisherigen Untersuchungen haben gezeigt, dass das Hauptschadenszentrum auf dem Firmengelände im Bereich der ehemaligen Galvanik liegt. Ein zweiter Belastungsschwerpunkt ist auf der früher zur Versickerung der Abwässer genutzten Brachfläche. Für eine nachhaltige Reduzierung des Schadstoffeintrags in Grundwas-ser und Gewässer ist die Beseitigung der Schadensherde auf dem Firmenstandort und der Brachfläche notwendig.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Remscheid:
Sonja Dresen, Fachdienst Umwelt, Telefonnummer: 02191 16 2451
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 % der Finanzierung auf. Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Postfach 80 01 47
45501 Hattingen
Werksstraße 15
45527 Hattingen
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 % der Finanzierung auf. Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.
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