Hattingen, den

Neue Grundwassersanierungsanlage geht in Betrieb

Fortführung der Grundwassersanierung auf dem ehemaligen Hemesath-Gelände in Kempen

Neue Grundwassersanierungsanlage  

Gemeinsame Pressemitteilung von AAV, Stadt Kempen und Kreis Viersen

Nach Abschluss umfangreicher Installationsarbeiten und einem Probebetrieb wird die neue Grundwassersanierungsanlage auf dem ehemaligen Hemesath-Gelände in dieser Woche in Betrieb genommen. Der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung schafft damit gemeinsam mit der Stadt Kempen und dem Kreis Viersen die Voraussetzung für die Fortführung der Grundwassersanierung auf dem Standort sowie der Kontamination im Grundwasser. Die Anlage wird mit 20 m³/h das mit Chlorkohlenwasserstoffen (CKW) verunreinigte Grundwasser aus sechs Sanierungsbrunnen fördern. Wegen der Eisen- und Mangangehalte im Grundwasser durchläuft das Wasser zunächst eine Vorbehandlungsstufe, wird anschließend über Aktivkohlefilter geleitet. Das gereinigte Wasser wird in den Regenwasserkanal eingeleitet, der schließlich in ein Oberflächengewässer mündet. Das installierte Steuerungssystem stellt sicher, dass Störungen sofort erkannt werden und die Anlage bei Bedarf automatisch außer Betrieb geht.

Hintergrund

Seit 2010 haben der AAV, der Kreis Viersen und die Stadt Kempen umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des Altstandortes der ehemaligen chemischen Reinigung Hemesath durchgeführt. Der Boden und das Grundwasser waren dort durch den Reinigungsbetrieb massiv mit chlorierten Kohlenwasserstoffen belastet worden. Zwischen 2010 und 2014 wurden die ehemaligen Betriebsgebäude abgerissen und eine Bodensanierung durchgeführt, bei der 2.300 Kubikmeter Boden per Großlochbohrungen entfernt und durch unbelastetes Material ersetzt wurden. Die durchgeführten Maßnahmen haben inzwischen zu einer spürbaren Verbesserung der Grundwasserqualität geführt. Allerdings zeigen Untersuchungsergebnisse auch, dass im Bereich der Altlast Hemesath noch Reste an CKW im Grundwasser an der Wiesenstraße vorhanden sind.

Durch die Förderung und Reinigung des Grundwassers über die Anlage wird verhindert, dass sich diese CKW weiter über den Grundwasserpfad ausbreiten können. Mit den eingeleiteten Maßnahmen verbessert sich die Grundwasserqualität weiter. Außerdem zeigen Untersuchungen, dass insbesondere im Randbereich der Verunreinigungsfahne ein natürlicher Abbau von Schadstoffen („Natural Attenuation“) nachweislich einen großen Beitrag leisten. Wie lange die neue Sanierungsanlage in Betrieb sein wird, ist noch nicht abzusehen.

Hinweis

Das von Anliegern befürchtete Absinken des Grundwasserspiegels, die hierdurch verursachte Austrocknung des Bodens und die Gefährdung von Anpflanzungen sind wegen der sehr guten Ergiebigkeit des Grundwasserleiters nicht gegeben. Die durch die Pumpmaßnahme resultierende Absenkung des Grundwasserspiegels ist viel kleiner als die jahreszeitlichen Grundwasserschwankungen und wirkt sich lediglich im Zentimeterbereich aus, so dass der Einfluss der Sanierungsanlage auf den Grundwasserstand als vernachlässigbar angesehen werden kann.

Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind:

Thomas Nordmann, Kreis Viersen
Telefon: 02162/39-1265
E-Mail: thomas.nordmann@kreis-viersen.de

Heinz Puster, Stadt Kempen
Telefon: 02152/917-4030
E-Mail: heinz.puster@kempen.de

AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 % der Finanzierung auf. Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.

 

AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

Postfach 80 01 47
45501 Hattingen

Werksstraße 15
45527 Hattingen

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Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 % der Finanzierung auf. Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.

 

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Ansprechpartnerin

Sabine Schidlowski-Boos M.A.

Telefon: 02324 5094-30
Telefax: 02324 5094-70

E-Mail: s.boos@aav-nrw.de