Sabine Schidlowski-Boos M.A.
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Hattingen, den - Beginn der Sanierungsuntersuchung auf der Varta-Insel
Das Gelände im Juni 2023
Gemeinsame Pressemitteilung von AAV, HAGEN.AREAL GmbH und Stadt Hagen
Der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, die HAGEN.AREAL GmbH (vormals HIG) sowie die Stadt Hagen setzen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Entwicklung eines neuen hochwertigen Industrie- und Gewerbeparks. Dafür beginnt Ende September/Anfang Oktober die Sanierungsuntersuchung auf dem sechs Hektar großen, etwa einen Kilometer südwestlich der Innenstadt von Hagen gelegenen Altstandort „Varta-Insel“ im Stadtteil Wehringhausen. Der AAV übernimmt in dem gemeinsamen Projekt die Federführung bei der Planung und Realisierung der Arbeiten. Grundlage ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der im Jahr 2022 zwischen den drei Partnern geschlossen wurde.
Der jetzt beginnenden Sanierungsuntersuchung liegt ein fundiertes Untersuchungskonzept zugrunde, das im August 2023 mit allen Beteiligten abgestimmt wurde. Die folgenden Schritte werden in den kommenden Monaten unternommen:
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bilden dann die Basis für den zu erstellenden Sanierungsplan. Mit der Sanierungsuntersuchung und der Erstellung des Sanierungsplanes hat der AAV die Arcadis Germany GmbH beauftragt. Die Feldarbeiten im Rahmen der Sanierungsuntersuchung dauern voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023. Nach Abschluss der Datenauswertung wird der Sanierungsplanung aufgestellt.
Zur Vorgeschichte des Areals
Vor 1880 befand sich auf dem Standort eine industrielle Großschmiede. Ab Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Fläche für die industrielle Batteriefertigung durch die AFA Accumulatoren-Fabrik Aktiengesellschaft genutzt. Diese firmierte im Jahr 1962 in die Varta Aktiengesellschaft um. Nach verschiedenen Eigentümerwechseln wurde die Batterieproduktion auf dem Standort im Jahr 2005 eingestellt und das Gelände liegt seitdem brach. Im Jahr 2011 wurden die letzten vorhandenen Gebäude zurückgebaut, Keller verfüllt und unversiegelte Bereiche mit einer Asphaltdecke versehen.
Bereits in den Jahren 2008 und 2018 wurden erste Untersuchungen im Auftrag der HIG durchgeführt und anthropogene Aufschüttungen festgestellt, die Schadstoffbelastungen mit den Schwermetallen Blei, Cadmium und Chrom aufwiesen. Im Grundwasser wurden Prüfwertüberschreitungen nach der Bundesbodenschutzverordnung für Schwermetalle und PAK festgestellt.
Durch die Versiegelung der Fläche besteht aktuell keine akute Gefährdung für den Menschen.
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 % der Finanzierung auf. Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Postfach 80 01 47
45501 Hattingen
Werksstraße 15
45527 Hattingen
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 % der Finanzierung auf. Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.
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