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21.11.2025

Tätigkeitsfelder des AAV – Voraussetzungen für die Altlastensanierung und Flächenaufbereitung

AAV-Frühstückspause

In einer kurzen „Frühstückspause“ erläuterte Nikolaus Söntgerath, Bereichsleiter Recht, am 19.11.2025 den rund 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wie der AAV die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Altlastenfällen und bei der Reaktivierung von Brachflächen fachlich, rechtlich und finanziell unterstützt. Dabei konnten erste Einschätzungen zu aktuellen Altlastenfällen oder Brachflächen bereits im Rahmen der Veranstaltung über MS-Teams gegeben werden. Laden Sie sich die Charts der Veranstaltung hier herunter.

Oder sprechen Sie bei Fragen zur Projektanmeldung die Ansprechpartnerinnen auf dieser Seite an:

Tätigkeitsfelder des AAV – Voraussetzungen für die Altlastensanierung und Flächenaufbereitung