12.04.2023
Neue Wohnfläche auf altem Schulgelände in Lüdinghausen
Im Rahmen seines Sonderförder-Programms zur Mobilisierung von Brachflächen für neuen Wohnraum übernahm der AAV im Jahr 2019 die Projektsteuerung des rund 7.200 Quadratmeter großen Geländes der ehemaligen Astrid-Lindgren-Förderschule. Es liegt im westlichen Stadtgebiet von Lüdinghausen.
Das Grundstück war mit zwei Schulgebäuden aus den 1960er Jahren bebaut, die von Grünanlagen sowie Asphalt- und gepflasterten Flächen umgeben waren. Das Schulgelände liegt auf einer Altablagerung, die eine gesamte Ausdehnung von rund 34.000 Quadratmetern hat. Hier deponierte die Stadt Lüdinghausen als damalige Eigentümerin der Fläche im Zeitraum von etwa 1944 bis 1960 Siedlungsabfälle, die im Wesentlichen aus Bauschutt, Schlacken, Aschen und Hausmüll bestehen.
Nach Aufgabe der Förderschule soll das Gelände saniert und für eine Folgenutzung für Wohnbebauung mit integrierter Kindertagesstätte hergerichtet werden.
In der Zeit von 2019 bis 2020 fanden auf dem Areal gutachterliche Untersuchungen statt, um die genaue Schadstoffbelastung der Gebäude bestimmen und eingrenzen zu können.
Das Sanierungskonzept sah zunächst den Rückbau der Gebäude ab Oktober 2022 vor. Nach drei Monaten konnte der Rückbau Ende Dezember 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Mit dem Rückbau wurden etwa 3.500 Tonnen mineralischer Bauschutt, sechs Tonnen künstliche Mineralfasern, zwei Tonnen PCB-haltige Abfälle, 35 Tonnen Altholz und 1,5 Tonnen teerhaltige Abfälle fachgerecht entsorgt.
Die Kosten des Rückbaus belaufen sich auf insgesamt 300.000 €. Die Mittel für den Rückbau wurden zu 100 % aus dem Sonder-Förderprojekt bezahlt, die das Land NRW dem AAV dafür zur Verfügung gestellt hat.
Die Kosten der nun noch anstehenden Bodensanierung werden aus „normalen“ AAV-Mitteln finanziert. Das heißt, der Kreis Coesfeld trägt 20 % der Kosten, der AAV übernimmt den größeren Anteil von 80 %. Die erforderliche Sanierungsuntersuchung ist im zweiten Quartal 2023 vorgesehen. Daran schließt sich dann die Bodensanierung an.