26.02.2024
AAV-Fachtagung „Boden und Grundwasser“ widmet sich Neuentwicklungen in der Gesetzgebung und den Problemstoffen PFAS
Ein Jour fix für viele Sanierungspflichtige und Sanierungskundige zu Jahresbeginn ist die AAV-Fachtagung „Boden und Grundwasser“. Die Resonanz war auch 2024 wieder groß: Knapp 270 Interessierte informierten sich am 25. Januar über neue politische Entwicklungen und aktuelle Fragen der Sanierungspraxis.
Bewegung im Bodenschutz
Es ist einiges an Bewegung in Sachen Boden – das machte Stefan Schroers, Leiter des Referats Bodenschutz und Altlasten, Deponien im Ministerium für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MUNV) deutlich. Ein Kernpunkt in der EU ist die geplante Bodenüberwachungs-Richtlinie auf Basis der EU-Bodenstrategie 2030. Sie will einen soliden Überwachungsrahmen schaffen und dafür ein Überwachungssystem installieren. Ziel ist eine nachhaltige Bewirtschaftung, um die Bodengesundheit zu erhalten oder zu verbessern und so bis 2050 überall in der EU gesunde und widerstandsfähige Böden zu erreichen. Wie genau das geschehen soll, ist allerdings noch offen, denn im vorgelegten Entwurf sind noch keine konkreten Maßnahmen hinterlegt. „Wir begrüßen, dass die EU eine einheitliche Gesetzgebung für Böden anstrebt“, konstatierte Schroers.
Bodenüberwachung mit Augenmaß
In wichtigen Punkten aber gebe es Änderungsbedarf: Beispielsweise sei die Einrichtung von Bodenbezirken im gesamten Hoheitsgebiet – nach dem Vorbild von Bearbeitungsgebieten der EU-Wasserrahmenrichtlinie – fachlich und verwaltungstechnisch schwer umsetzbar. Böden sind weitaus komplexer als Gewässer. Auch wäre ein bundesweites Register über tatsächlich und potenziell belastete Standorte, wie es die Richtlinie vorsieht, finanziell und personell ein Kraftakt. Ein Bundesratsbeschluss von Mitte Dezember 2023 nimmt einen Teil der Kritikpunkte auf, betonte Schroers. Die derzeitige belgische Ratspräsidentschaft mache Tempo, um die Richtlinie vor der Wahl des EU-Parlaments im kommenden Juni durch die politischen Instanzen zu schleusen.
Mit Visionen und Mut zu neuer Nutzung
In Deutschland erfordert die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die seit August 2023 in Kraft ist, die Überarbeitung und Neuerstellung von fachlichen Arbeitshilfen. Länderübergreifend ist die Vollzugshilfe zur Bodenverwertung nach den §§ 6-8 BBodSchV fertig und veröffentlicht. Eine Arbeitshilfe Sickerwasserprognose, die den Wirkungspfad Boden-Grundwasser neu bewertet, liegt laut Schroers im Entwurf vor und wird im September in der Bund/Länderarbeitsgruppe Boden (Labo) beraten. Für NRW ist derzeit eine Arbeitshilfe zum Umgang mit der Neuregelung der PAK-Bewertung in Arbeit.
Die Aufbereitung und Nutzbarmachung von Brachflächen hat nichts von seiner Bedeutung verloren. Das zeigt der Blick auf den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen. 2022 wuchs die Siedlungs- und Verkehrsfläche um 5,6 Hektar täglich. Gleichzeitig nahmen die Landwirtschaftsflächen um 8,6 Hektar pro Tag ab. Schroers: „Die Aufbereitung von Brachflächen für Folgenutzungen kann dem zunehmenden Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche entgegensteuern.“
Das ist aber oft einfacher gefordert als getan. Es braucht oft Visionen, Leadership und Mut, aber auch eine intensive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, um eine Brachfläche erfolgreich aufzubereiten. Und mit einer Sanierung ist es auch nicht immer getan. Prof. Dr. Hans-Peter Noll, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zollverein in Essen, machte am Beispiel der Zeche Zollverein deutlich, dass man große ehemalige Industriestandorte attraktiv beleben muss, damit sie nicht wieder in den Dornröschenschlaf fallen. „Die Akteure im Ruhrgebiet haben sehr viel Erfahrung mit dem Wandel“, betonte Noll, „leider wird ihr Wissen zu wenig abgerufen.“
Dorsten: Wohngebiet nach Großsanierung
Eine wirtschaftlich lukrative Nachnutzung gelang auch in der Stadt Dorsten. Über hundert Jahre wurden auf einem rund zehn Hektar großen Standort Dachpappen auf Teer- und Bitumen-Basis gefertigt – mit gravierenden Schäden für die Umwelt: Teeröl-Schadstoffe sickerten in den Boden und hatten sich im Grundwasser bis zu einem mehr als 100 Meter weit entfernten Bach ausgebreitet.
Der Kreis Recklinghausen beantragte 2007 beim AAV die Sanierung der Fläche. Nach dem Rückbau begann 2012 die Quellsanierung. Die Schadstoffherde rund um eine tiefreichende Teerölgrube und unterhalb einer ehemaligen Teeröl-Destillationsanlage wurden entfernt. Messungen in den Jahren 2022 und 2023 zeigten, dass die Restfracht nach der Sanierung bei 50 bis 70 g PAK pro Jahr liegt. Eine weitere Reinigung wäre unverhältnismäßig teuer. Die Gesamtkosten der durchgeführten Sanierung lagen bei 3,1 Mio. €. Der Verkauf der Grundstücke zur Wohnbebauung brachte im Gegenzug 1,3 Mio. € ein. „Das Beispiel zeigt, dass Altlasten kein Hindernis sind in der Wiedernutzung, auch wenn Restbelastungen im Boden verbleiben“, betonte Dagmar Stubbe, Leiterin der Stabsstelle Umwelt bei der Stadt Dorsten.
PFAS – Suche nach Reinigungsverfahren
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind seit Jahren ein fixer Programmpunkt der AAV-Fachtagung. Mit gutem Grund: Die „Ewigkeitschemikalien“ werden so gut wie überall in Boden und Grundwasser gefunden und tauchen daher als Problemstoffe auch bei Sanierungsprojekten auf. Zugleich aber existieren noch keine großtechnisch erprobten und ökonomisch tragfähigen Verfahren, die PFAS aus Boden oder Grundwasser abscheiden können. PFAS-belastete Materialien müssen bislang deponiert oder verbrannt werden. „Es wird aber immer schwieriger, eine Deponie zu finden, die das Material annimmt“, sagt AAV-Projektleiterin Dr. Rita Bettmann.
Was also tun? Auf EU-Ebene sollen PFAS per Gesetz beschränkt oder gar verboten werden. Das NRW-Umweltministerium begrüßt den Vorstoß. Ein verringerter PFAS-Eintrag als Konsequenz von Nutzungsbeschränkungen wäre ein Plus für den Bodenschutz. Schroers: „Es ist gut, dass es einen Antrag zur Regulierung der gesamten Stoffgruppe gibt, weil bereits verbotene Einzelstoffe meist durch andere PFAS ersetzt werden, was das Problem nicht löst“. Zum 2023 vorgelegten Beschränkungsentwurf gab es etwa 5600 Eingaben, die derzeit von der europäischen Chemikalienagentur ausgewertet werden.
Forschungsinstitutionen wie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH in Leipzig sind auf der Suche nach geeigneten Reinigungsverfahren. Einfach ist das angesichts der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der PFAS nicht. Für die Grundwassersanierung erproben die Leipziger Forscher derzeit kolloidale und oberflächenoptimierte Aktivkohlen, die in Wasser durch ihre Feinstruktur quasi löslich wird. Diese Aktivkohle ist vielversprechend für den Aufbau von in-situ-Sorptionsbarrieren im Aquifer. In Feldversuchen konnte die Kohlesperre 27 gemessene PFAS in sechs Metern Entfernung vom Injektionsort deutlich mindern. „Oberflächenoptimierte kolloidale Aktivkohle kann Fahnen für lange Zeit stoppen und ist eine schnelle und kostengünstige Methode“, sagt Dr. Anett Georgi, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Helmholtz-Zentrum.
Immobilisierung vor der Deponie
Auch der AAV erprobt derzeit gemeinsam mit der Arcadis GmbH, wie sich die Ausbreitung von PFAS unterbinden lässt. Das Forschungsvorhaben will die Frage beantworten, ob sich PFAS im Boden immobilisieren lassen, bevor sie auf Deponien entsorgt werden. Dafür wurden vier verschiedene Böden und vier handelsübliche Sorptionsmittel auf Basis von Aktivkohle und organisch modifiziertem Ton beprobt. Wichtig für eine Ablagerung ist insbesondere die Langzeitstabilität des Sorptionsmittels. Mit biologischen, chemischen und physikalischen Verfahren wurden die Additive im Labor unter Stress gesetzt und künstlich gealtert. Das ungestresste Sorptionsmittel bindet im Vergleich mit gestresstem Mittel besser. „Aber trotz der künstlichen Alterung blieben die Werte der mobilen PFAS niedrig“, resümiert Dr. Michael Reinhard, Leiter Business Development Altlasten und Flächenrecycling bei der Arcadis GmbH, erste Ergebnisse.
Eine wichtige Basis für die Bewertung PFAS-belasteter Böden sind verlässliche Daten der Hintergrundbelastung. Hier sind das NRW-Umweltministerium und das Landesumweltamt in NRW einen Schritt vorangekommen. In den vergangenen zwei Jahren wurden etwa 300 Bodenproben von Acker, Wald und Grünland auf PFAS analysiert. „Ziel ist die Aufstellung von Verwertungsregelungen auf Feststoffbasis“, erläuterte Schroers. Denn die Verwertung orientiert sich bislang hilfsweise an eluatbasierten Regelungen. Im Eluat allerdings findet die Analyse vorwiegend kurzkettige und besser lösliche Vertreter, langkettige bleiben unsichtbar. Ein Fachbericht über die Belastung der ländlichen Räume steht für die kommenden Wochen an. Zudem ermitteln MUNV und Landesumweltamt Hintergrundwerte für urbane Böden, die Ergebnisse dazu sollen ebenfalls in diesem Jahr veröffentlicht werden. (cf)