Der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

Sind Boden und Grundwasser verunreinigt, entstehen Gefahren für Mensch und Umwelt. Diese abzuwehren wurde der „AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ 1988 in Nordrhein-Westfalen per Gesetz gegründet. Als Pflichtmitglieder gehören ihm das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen an. Zudem haben sich zahlreiche Unternehmen freiwillig dem Verband angeschlossen und profitieren vom Know-how und den Erfahrungen im Umgang mit Boden- und Grundwasserbelastungen. Diese erfolgreiche Partnerschaft von privater Wirtschaft und öffentlicher Hand ist bundesweit einzigartig.

Der AAV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das heißt: Er handelt unabhängig, verwaltet sich selbst. Wegweisende Beschlüsse – vor allem den Maßnahmenplan künftiger Altlastensanierungen – fasst die Delegiertenversammlung, in der sämtliche Mitglieder vertreten sind. Diese Beschlüsse werden zuvor in den Fachgremien des AAV diskutiert und vorbereitet.

Das AAV-Gesetz wurde zuletzt 2013 novelliert, 2012 wurde zum wiederholten Mal ein neuer, diesmal unbefristeter Kooperationsvertrag zwischen Land, Kommunen und den freiwilligen Mitgliedern aus der Wirtschaft geschlossen. Mit jedem neuen Regelwerk wurde der Verband gestärkt, wurden seine Aufgaben erweitert. So wurde zuletzt das Flächenrecycling als Aufgabe gestärkt und die finanzielle Grundversorgung des Verbands – der Jahresbeitrag Nordrhein-Westfalens – auf sieben Millionen Euro festgesetzt. Die Kommunen zahlen gemeinsam nach dem Schlüssel „6 Cent pro Bürger“ rund eine Million Euro. Weitere Mittel erhält der AAV durch Beiträge seiner freiwilligen Mitglieder aus der Wirtschaft.

Zu den Kernkompetenzen des AAV gehören die Sanierung von Altlasten, für die ein Verursacher nicht in die Pflicht genommen werden kann, sowie das Flächenrecycling bei vorgenutzten Standorten wie Industriebrachen. Dabei entwickelt und erprobt der AAV auch innovative Verfahren und Technologien. Zudem steht ein interdisziplinäres Team von AAV-Fachleuten den Verbands-Mitgliedern in Fragen der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings beratend zur Seite – für einen Erfahrungsaustausch oder für konkrete fachliche und rechtliche Hilfestellungen.