Der AAV – Hintergrund

Eine Wohnsiedlung auf dem belasteten Areal einer früheren Kokerei in Dortmund-Dorstfeld, eine Schule und ein Kindergarten auf einer Giftmülldeponie in Leverkusen, ein Wohnviertel in Bielefeld-Brake, das wegen stark belasteter Böden sogar geräumt wurde: In der ersten Hälfte der 1980er-Jahre erschütterten Geschichten wie diese eine breite Öffentlichkeit. Und weckten ein Bewusstsein für etwas, für das die meisten Menschen noch gar kein Wort kannten: Das Wort „Altlast“ stand erst in der Duden-Ausgabe von 1989.

Im gleichen Jahr nahm der AAV seine Arbeit auf. Und Nordrhein-Westfalen, das traditionsreichste und größte Industrieland Deutschlands, wurde zum bundesweiten Vorreiter in Sachen Altlastensanierung. Hier wurden die Grundsätze für Messung und Beurteilung von Bodenverunreinigungen mitentwickelt, hier wurden – und werden bis heute auch vom AAV – Verfahren für die Sanierung entwickelt, erprobt und schließlich in der Praxis angewendet.

Längst sind die Anforderungen und Regelungen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten bundesweit per Gesetz geregelt. Die zentralen Punkte:

  • Verursacher von schädlichen Bodenbelastungen und Altlasten sind zur Untersuchung und Sanierung des Bodens und möglicher Gewässerschäden verpflichtet.
  • In der Pflicht stehen können zudem Erben und Unternehmensnachfolger, derzeitige oder frühere Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter.
  • Geregelt sind zudem Ausgleichsansprüche, Befugnisse der Behörden und Anforderungen an die Sanierungsuntersuchung und an den Sanierungsplan.

Für den Fall, dass niemand haftbar gemacht werden kann, entwickelte NRW eine bis heute einzigartige Lösung: den AAV. In ihm arbeiten das Land, alle Kommunen und viele Unternehmen partnerschaftlich zusammen, um Gefahren abzuwehren, die durch Altlasten entstehen, und um belastete Flächen zu recyceln.

Die Grundlage für diese Aufgaben bilden:

  • Das Gesetz über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen (Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz- AAVG -) vom 26. November 2002; in Kraft getreten am 11. Dezember 2002; zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016.
  • Das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten“ (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17.03.1998, zuletzt geändert 2004.
  • Die „Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung“ (BBodSchV) vom 12. Juli 1999, zuletzt geändert 2009.
  • Das Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) vom 09.05.2000.