Projektanmeldung
für Kommunen.
Alle Kommunen in NRW sowie die zuständigen Behörden können Altlastenprojekte beim AAV anmelden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie es geht, erklären wir gerne persönlich.
Der AAV berät und unterstützt Verbands-Mitglieder fachlich und rechtlich.
Ein echter Mehrwert für Kommunen und Wirtschaft: In der Kooperationsvereinbarung schrieben die AAV-Mitglieder 2013 fest, wie sich der Know-how-Transfer weiter verbessern ließe, wie der Sach- und Fachverstand des interdisziplinären AAV-Teams einen noch größeren Nutzen bringen könnte.
Entstanden ist so das integrierte Beratungs- und Kompetenzzentrum. Zusätzlich zu weiteren Service- und Dienstleistungen bietet es vor allem:
Beratung bei der Feststellung des Ausgangszustandes von Boden- und Grundwasser nach der Europäischen Industrieemissions- und der Wasserrahmenrichtlinie. Dieser Ausgangszustandsbericht soll sicherstellen, dass Unternehmen nach endgültiger Schließung ihres Betriebs Boden und Grundwasser in den Ausgangszustand zurückführen.
Hilfestellungen bei der Erprobung und Anwendung innovativer Techniken zur Sanierung von Altlasten. Da der AAV selbst neue Verfahren in eigenen Projekten testet, kann der Verband die wohl qualifiziertesten Einschätzungen dazu abgeben.
Unterstützung bei der Erbringung von Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen im Rahmen einer Solidargemeinschaft. Diese sollen verhindern, dass zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit des Anlagenbetreibers die öffentliche Hand die Sicherungs-, Sanierungs- und Entsorgungskosten tragen muss.
Moderation und Mediation bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen, die besondere fachliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweisen. Ziel ist jeweils ein Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten und Betroffenen. Auch hierbei verfügt der AAV aus eigenen Projekten über einen reichen Erfahrungsschatz.
Die Übernahme von Garantien und Bürgschaften: Mit dem Altlastenrisikofonds lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen befürchtete Restrisiken bereits sanierter Grundstücke begrenzt auffangen. So steigen die Chancen für eine Vermarktung und neue Nutzung der sanierten Flächen erheblich.
Aktive Mitarbeit in der Allianz für die Fläche. Auf Initiative des Landes arbeiten in dieser Allianz vielfältige politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und private Kräfte zusammen, um den Verbrauch von Naturflächen zu minimieren. Ein Beitrag dazu: Sanierung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung von Brach- und Altlastenflächen. Hierzu bringt der AAV seine Kompetenz und Erfahrung ein.
Alle Kommunen in NRW sowie die zuständigen Behörden können Altlastenprojekte beim AAV anmelden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie es geht, erklären wir gerne persönlich.
Ermöglicht die neue Nutzung von häufig bereits erschlossenen Flächen an besonders interessanten Standorten und reduziert so den Verbrauch von Naturlandschaften, landwirtschaftlichen und Erholungsflächen.
Von der Sanierungsuntersuchung über die Planung bis zur erfolgreichen Durchführung: Übernahme der Maßnahmenträgerschaft und 80 % Finanzierung.
Der AAV entwickelt und erprobt innovative Wege, um Boden und Grundwasser zu reinigen.
Brachflächenmobilisierung für Flüchtlingsunterkünfte und dauerhaften Wohnraum. Förderung durch den AAV zu 100 %.