Projektanmeldung
für Kommunen.
Alle Kommunen in NRW sowie die zuständigen Behörden können Altlastenprojekte beim AAV anmelden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie es geht, erklären wir gerne persönlich.
Brachflächenmobilisierung für Flüchtlingsunterkünfte und dauerhaften Wohnraum.
Wichtiger Hinweis: Das finanzielle Volumen des Sonder-Föderprogramms ist inzwischen ausgeschöpft. Daher können darüber keine weiteren Projekte angemeldet und abgewickelt werden. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die AAV-Kolleginnen, die für die Projekt-Anmeldung beim AAV zuständig sind. Klicken Sie dazu bitte auf diesen Link.
Inzwischen wurden von den zwölf Projekte in diesem Programm bereits elf baulich abgeschlossen. Informationen zum Stand der Projekte finden Sie in den AAV-Jahresberichten. Sie können sich die Berichte dazu hier herunterladen:
Im Zuge des Flüchtlingszustroms der letzten Jahre hat sich der ohnehin schon weit verbreitete Mangel an Wohnraum in Nordrhein-Westfalen zusätzlich verschärft. Aus diesem Grund hat die NRW-Landesregierung ein Sonder-Förderprogramm zur Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum initiiert. Der AAV ist mit der Umsetzung und Durchführung beauftragt und nimmt folgende Aufgaben wahr:
fachliche Beratung und Unterstützung von Kommunen bei der Identifizierung und Bewertung von Brachflächen,
schnelle und effektive Flächenaufbereitung für eine Wohnfolgenutzung an geeigneten Einzelstandorten.
Dem AAV stehen hierfür bis Ende 2024 Fördermittel in Höhe von insgesamt 9,2 Mio. Euro zur Verfügung.
Ziel des Programms ist die Reaktivierung von städtebaulich gut integrierten Brachflächen zu Wohnzwecken. Auf diese Weise soll ein nachhaltiges Flächenmanagement der Kommunen unterstützt und dem zunehmenden Verbrauch naturnaher und landwirtschaftlich genutzter Flächen entgegengewirkt werden.
Was bedeutet Flächenaufbereitung?
Der AAV übernimmt die Maßnahmenträgerschaft zur Durchführung insbesondere folgender Arbeiten:
Ergänzende Untersuchungen (z. B. Kleinrammbohrungen, Schürfe, chemische Analytik)
Geländevorbereitung (z. B. Rodung)
Rückbauarbeiten
Bodenaushub und ggf. Sanierung
Entsorgung
Wiederverfüllung
Der AAV steuert und überwacht den kompletten Aufbereitungsprozess und übernimmt die für die vorgenannten Leistungen anfallenden Kosten zu 100 %.
Alle Kommunen in NRW sowie die zuständigen Behörden können Altlastenprojekte beim AAV anmelden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie es geht, erklären wir gerne persönlich.
Ermöglicht die neue Nutzung von häufig bereits erschlossenen Flächen an besonders interessanten Standorten und reduziert so den Verbrauch von Naturlandschaften, landwirtschaftlichen und Erholungsflächen.
Von der Sanierungsuntersuchung über die Planung bis zur erfolgreichen Durchführung: Übernahme der Maßnahmenträgerschaft und 80 % Finanzierung.
Der AAV entwickelt und erprobt innovative Wege, um Boden und Grundwasser zu reinigen.
Der AAV berät und unterstützt Verbands-Mitglieder fachlich und rechtlich.