Im Zuge des Flüchtlingszustroms der letzten Jahre hat sich der ohnehin schon weit verbreitete Mangel an Wohnraum in Nordrhein-Westfalen zusätzlich verschärft. Aus diesem Grund hat die NRW-Landesregierung ein Sonder-Förderprogramm zur Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum initiiert. Der AAV ist mit der Umsetzung und Durchführung beauftragt und nimmt folgende Aufgaben wahr:
Dem AAV stehen hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt 9,2 Mio. Euro zur Verfügung.
Ziel des Programms ist die Reaktivierung von städtebaulich gut integrierten Brachflächen zu Wohnzwecken. Auf diese Weise soll ein nachhaltiges Flächenmanagement der Kommunen unterstützt und dem zunehmenden Verbrauch naturnaher und landwirtschaftlich genutzter Flächen entgegengewirkt werden.
Was bedeutet Flächenaufbereitung?
Der AAV übernimmt die Maßnahmenträgerschaft zur Durchführung insbesondere folgender Arbeiten:
Der AAV steuert und überwacht den kompletten Aufbereitungsprozess und übernimmt die für die vorgenannten Leistungen anfallenden Kosten zu 100 %.
Was ist zu berücksichtigen?
Die Mobilisierung von Einzelstandorten im Rahmen des Sonder-Förderprogramms ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Kommune stellt für ihre Brachfläche einen formlosen schriftlichen Projektantrag, der von der AAV-Geschäftsstelle geprüft und bewertet wird. Treffen die Voraussetzungen des Förderprogrammes auf die Brachfläche zu, erfolgt eine offizielle Projektaufnahme durch die AAV-Gremien. Zur fachgerechten Prüfung und Bewertung des Antrags sollte dieser folgende flächenbezogene Angaben und Unterlagen (soweit vorhanden) beinhalten:
Hier können Sie einen Flyer herunterladen, der alle wesentlichen Informationen enthält.
Alle Rahmenbedingungen und Voraussetzungen lassen sich in einem persönlichen Gespräch am besten abklären. Deshalb: rufen Sie uns an.
Ihre Ansprechpartner beim AAV:
Julian Mainzer
E-Mail: j.mainzer@aav-nrw.de
Telefon: 02324 5094-39
Telefax: 02324 5094-70
Ann-Katrin Stolze
E-Mail: ak.stolze@aav-nrw.de
Telefon: 02324 5094-37
Telefax: 02324 5094-70
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Postanschrift:
Postfach 80 01 47
45501 Hattingen
Hausanschrift:
Werksstraße 15
45527 Hattingen