Altlastensanierung

Die ursprünglichen und bis heute zentralen Aufgaben des AAV sind die Sanierungsuntersuchung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Im Gründungsjahr 1988 standen dabei die Gefahrenabwehr und der Schutz der menschlichen Gesundheit im Vordergrund, denn in den Jahren zuvor waren vor allem im traditionellen Industrieland NRW einige medial viel beachtete Fälle massiver Untergrundverunreinigungen bekannt geworden. Damit wuchs das Bewusstsein dafür, dass Hinterlassenschaften der Vergangenheit auch nach Jahren und Jahrzehnten wieder zu Tage treten oder ins Grundwasser gelangen und so die Gesundheit und die Umwelt gefährden können.

Natürlich standen und stehen laut Bundes-Bodenschutzgesetz in allererster Linie die Verursacher in der Pflicht, solche Altlasten zu beseitigen. Nicht selten jedoch lassen sich diese nicht mehr ermitteln, sind insolvent oder können aus anderen Gründen nicht in die Pflicht genommen werden. Für solche Fälle rief das Land NRW den AAV ins Leben, der fortan gemeinsam mit den Kommunen und in enger Partnerschaft mit der Wirtschaft Boden und Grundwasser reinigte. Der aktuelle Maßnahmenplan des AAV (Stand 2018) umfasst 42 abschlossene und 55 laufende Projekte. Und ein Ende der Arbeit ist nicht in Sicht, denn das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) listet aktuell rund 83.300 Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen in ganz NRW auf.

Mit wachsender Erfahrung und Kompetenz der AAV-Experten erweiterten sich Aufgaben und Zuständigkeiten des Verbands. So geht es bei der Altlastensanierung heute nicht mehr allein um die Gefahrenabwehr, auch die Aufbereitung von Flächen steht mehr und mehr im Vordergrund. Zudem entwickelte sich der AAV zu einem bundesweit einzigartigen Kompetenzzentrum, dessen Expertenwissen in Sachen Altlasten sowie Verunreinigung und Behandlung von Böden und Grundwasser weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus anerkannt ist.