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Situation in NRW |
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Das Land Nordrhein-Westfalen ist eine der ältesten Industrieregionen Europas und durch den Strukturwandel in den vergangenen Jahrzehnten in besonderem Maße von der Altlastenproblematik betroffen. Im Ruhrgebiet und auf der Rhein-schiene leben auf 9 % der Landesfläche 40 % der Gesamtbevölkerung. Diese Ballungsräume weisen besonders viele Altlastenflächen auf. In NRW sind aktuell über 54.400 Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen bekannt (Stand 31.01.2004).
Aus dieser Vorgeschichte heraus hat sich das Land NRW sehr früh mit dem Problem „Altlasten“ auseinander gesetzt. Bereits im Juni 1988 wurden erste gesetzliche Regelungen im Landesabfallgesetz in einem eigenen Teil „Altlasten“ festgeschrieben. Als im Jahr 1999 das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutzverordnung in Kraft traten, wurden ergänzende landes-rechtliche Regelungen im Landesbodenschutzgesetz NRW zusammengefasst. Stand der Altlastenbearbeitung in NRW Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ermittelt
- den Stand der in NRW von den zuständigen Behörden erfassten altlastverdächtigen Flächen bzw. Altlasten,
- den Stand der Bearbeitung,
- den Stand der Anwendungen von Sanierungsverfahren bzw. -techniken
Außerdem verfügt das LANUV über ein Kataster der in NRW vorhandenen Bodenbehandlungsanlagen. |
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