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Zu den Sanierungstechnologien gehören alle Maßnahmen, durch deren Aus-führung sichergestellt wird, dass von der Altlast nach der Sanierung keine Ge-fahren für Leben und Gesundheit des Menschen sowie keine Gefährdung für die belebte und unbelebte Umwelt in Zusammenhang mit der vorhandenen oder geplanten Nutzung des Standortes ausgehen.
Hierzu zählen sowohl Sicherungs- als auch Dekontaminationsverfahren, wobei nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) diese Verfahren als gleichrangig angesehen werden. Die große technische Variationsbreite von Sicherungs- und Dekontaminations-verfahren lässt sich generell in folgende Kategorien aufteilen:
- Beschränkungs- und Schutzmaßnahmen als administrative Maßnahmen, z. B. die Verhängung von Nutzungsbeschränkungen.
- Umlagerung, d. h. Auskofferung und Verbringung kontaminierten Materials auf eine geeignete Deponie.
- Sicherung durch Unterbrechung der Kontaminationspfade zur Verhinde-rung des Schadstoffaustrags in ein Schutzgut.
- Dekontamination durch Beseitigung oder Verringerung der Schad-stoffmenge am Kontaminationspfad und im kontaminierten Umfeld.
Auf Grund der stark standortspezifischen Charakteristik einer Altlast wird das zu wählende Sanierungsverfahren oder die Kombination von Sanierungsverfahren (Kombination von Sicherungs- und Dekontaminationsverfahren) im Sanierungs-plan durch die vorangegangenen Untersuchungen und Machbarkeitsstudien ein-deutig beschrieben und festgelegt. Hierzu werden die Verfahren für alle standortrelevanten Gefahrenpfade und be-troffenen Schutzgüter sowohl in ihrer Wirksamkeit in technischer Hinsicht als auch in ihren Auswirkungen auf die Umwelt und in ihrer rechtlichen Konsequenz ein-gehend geprüft und eine detaillierte Kostenermittlung durchgeführt. Entscheidend ist dabei auch, die Kosten und den Nutzen unter dem Grundsatz der Verhältnis-mäßigkeit bzw. in Abhängigkeit vom ausgewählten Sanierungsverfahren zu be-trachten. Nicht zu vernachlässigen und bereits in einem frühen Stadium der Altlastenuntersuchung zu berücksichtigen ist die Nachsorge bzw. Langzeitüber-wachung vor allem bei der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen.
Welche Sanierungsmaßnahmen stehen zur Verfügung? Die Altlastensanierungsverfahren lassen sich unabhängig von ihrer Zuordnung zu Sicherungs- oder Dekontaminationsmaßnahmen je nach dem Ort ihrer Durch-führung unterscheiden zwischen
- in-situ-Verfahren: die Verfahren werden am Ort der Kontamination ohne Entnahme des Materials durchgeführt.
- on-site-Verfahren: Verfahren, bei denen der kontaminierte Boden ausge-graben und an Ort und Stelle behandelt wird. Voraussetzung hierfür sind mobile Sanierungsanlagen.
- off-site-Verfahen: Verfahren mit einer Entnahme des kontaminierten Materials und Behandlung in einer standortfernen Anlage (z. B. Boden-behandlungszentrum).
Beschränkungs- und Schutzmaßnahmen Die Beschränkungs- und Schutzmaßnahmen werden nur dann angesprochen bzw. behördlicherseits angeordnet, wenn es sich um eine akute Gefährdung handelt, die ein sofortiges Eingreifen notwendig macht. Somit sind hierunter erste vorläufige Maßnahmen zu verstehen, die nicht die folgenden Sanierungsmaß-nahmen ersetzen können. Da es sich in diesen Fällen vielfach um bewohnte Altlasten handelt, reagieren die Betroffenen äußerst sensibel, sodass auch diese Sofortmaßnahmen gut durchdacht sein müssen und das folgende Sanierungsziel deutlich dargestellt werden muss. Beschränkungs- und Schutzmaßnahmen können zum Beispiel sein:
- Betretungsverbote,
- Einzäunungen,
- Untersagung von Grund- und Oberflächenwasserentnahme und -nutzung,
- Beschränkungen bei der Bereitstellung von Flächen für Baumaßnahmen.
Umlagerung Die einfachste Maßnahme ist die Umlagerung kontaminierten Bodenmaterials, d. h. die Ausbaggerung und Verbringung des Materials auf eine geordnete Deponie. Umlagerungen sind nur dann einzusetzen, wenn lokal eng begrenzte Schadstoff-herde vom Standort entfernt werden müssen, sodass auf dem Gelände keine Restkontamination verbleibt.
Literaturangaben für diesen Teil der Homepage:
- SRU (1989): Altlasten - Sondergutachten, Dezember 1989.--- Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen; Metzler-Poeschel, Stuttgart
- SRU (1995): Altlasten II - Sondergutachten, Februar 1995.-- Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Metzler-Poeschel, Stuttgart
- Odensaß, M. & Polednik, J.(1993): Sanierungsverfahren für Altlasten, Übersicht zum Stand der Technik -- Landesamt für Wasser und Abfall, NRW
- DVWK (1991) [ Hrsg.] : Sanierungsverfahren für Grundwasserschadens-fälle und Altlasten - Anwendbarkeit und Beurteilung -- Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. Band 98, Parey, Hamburg
- Sander, P., Tremmel, G., & Troge, A. [ Hrsg.] : Praxishandbuch Abfall/
Altlasten -- Deutscher Wirtschaftsdienst, Köln
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