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Altlastenprojekte können grundsätzlich nur von den zuständigen Behörden der jeweiligen Kommunen beim AAV angemeldet werden. Laut AAV-Gesetz kann der Verband Maßnahmen durchführen
1. zur Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen,
2. zur weitergehenden Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen, um Grundstücke für eine konkret angestrebte Nutzung aufzubereiten, soweit die dafür entstehenden Aufwendungen und die angestrebte Nutzung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen sowie
3. zur Entwicklung und Erprobung neuer Technologien und innovativer Verfahren zur Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und zur Förderung des Flächenrecyclings.
Im ersten Fall muss es sich um Gefahrenabwehrmaßnahmen handeln,
- die von den zuständigen Behörden im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt werden, oder
- über deren Durchführung mit dem Pflichtigen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen ist, oder
- im Vorgriff auf eine spätere Feststellung des Pflichtigen, oder
- zu deren Durchführung ein Pflichtiger nicht herangezogen werden kann oder finanziell nicht – oder nur teilweise – in der Lage ist, oder
- auf Grundstücken, bei denen eine Ordnungspflicht von Gemeinden oder Gemeindeverbänden besteht.
Hier können Sie die Formulare für die Anmeldungen eines Projektes beim AAV herunterladen. Klicken Sie dazu auf das entsprechende Formblatt:
Ansprechpartnerinnen für die Projekt-Anmeldung
Für Ihre Fragen zur Anmeldung von Altlastenprojekten steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Dr. Rita Bettmann
Telefon 02324 5094-18
Telefax 02324 5094-70
E-Mail r.bettmann(at)aav-nrw.de
Vertretung:
Dr. Beatrix Haglauer-Ruppel
Telefon 02324 5094-25
Telefax 02324 5094-70
E-Mail b.haglauer(at)aav-nrw.de
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